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Warum Feinstaub-Plakette?
Ungefähr ein Drittel trägt der Straßenverkehr zur Feinstaubbelastung bei. In Ballungsräumen, Städten und in der Umgebung viel befahrener Straßen liegt der Anteil der Feinstaubemissionen oft über 50 Prozent. Eine europaweite Feinstaub-Richtlinie, welche erlassen wurde, um unsere Gesundheit zu schützen, gestattet Kommunen, in Ballungsräumen so genannte Umweltzonen einzurichten. Umweltzonen, in welchen nicht gefahren werden darf, werden mit einem Schild gekennzeichnet.

                      
 

Freie Fahrt mit der Feinstaub-Plakette in Umweltzonen?
Falls diese durch ein Zusatzschild ausgewiesen ist, darf in den besonders gekennzeichneten Umweltzonen mit Fahrzeugen, welche eine Feinstaub-Plakette haben, gefahren werden. Auf dem Zusatzschild ist die für die Fahrt benötigte Feinstaub-Plakette abgebildet. Das Zusatzschild kann die grüne Plakette, die grüne und die gelbe Plakette oder die grüne, gelbe und rote Plakette enthalten.
So gekennzeichnete Kraftfahrzeuge sind vom Fahrverbot ausgenommen. Ohne Umweltplakette droht ein Bußgeld in Höhe von 40,00€ und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Emissionswerte die Umweltzone durchfahren dürfte.

  

Wo wurden bereits Umweltzonen eingerichtet?
Seit 2008 gibt es bereits Umweltzonen in Berlin, Hannover, Köln, Dortmund, Ilsfled, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Pleidelsheim, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr, München, Oberhausen, Recklinghausen. 2009 kamen Bremen, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Ulm, Düsseldorf und Augsburg hinzu.

In Planung sind Umweltzonen in Dresden, Freiburg (Breisgau), Heidelberg, Osnabrück, Braunschweig, Darmstadt, Gera, Jena, Leipzig, Magdeburg, Münster, Neu-Ulm, Pfinztal, Regensburg und eine Großraumumweltzone Ruhrgebiet.

 

Welche Plakette für welches Fahrzeug?
An folgender Tabelle erkennen Sie wie die künftige Kennzeichnung aussieht und wie Sie Anhand Ihres Fahrzeugscheines erkennen,
ob Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen sein könnte.
 
  Benziner Diesel
ohne DPF 1) mit DPF 1)  
Schadstoffgruppe Schlüssel-Nr. Gilt für Schlüssel-Nr. Schlüssel-Nr. Gilt für
1 0 bis 13,
15, 17, 77, 88, 98
Benziner
unter Euro-1
(1. Generation)
0 bis 24,
34, 40, 77
88, 98
  Euro-1-Diesel
und schlechter

 

 -  - 25 bis 29,
35, 41, 71
  Euro-2-Diesel

 

 -  - 30, 31, 36
37, 42
44 bis 52, 72
PM12): 14, 16,
18, 21, 22, 25 bis
29, 34, 35, 40,
41, 71, 77
Euro-3-Diesel und Diesel mit DPF-Nachrüstung PM1

 

14, 16,
18 bis 70,
71 bis 75
Benziner mit
geregeltem Kat ab Euro-1 (ab Abgasrichtlinie
 91/441/EWG)
32, 33, 38, 39, 43
53 bis 70,
73 bis 75
PM12): 49 bis 52
PM2
2): 30, 31, 36,
37, 42, 44 bis 48,
67 bis 70
PM3: 32, 33, 38
39, 43, 53 bis 66
PM4 und PM5

Euro-4-Diesel mit DPF-Nachrüstung PM1 bis PM4; weniger als 5mg/km (entspricht PM5)

1) DPF = Dieselpartikelfilter
2) PM1 bis PM2: Partikelminderungsstufe, die durch Nachrüstung eines Partikelfilters erreicht wird.

 

Im alten Kfz-Schein geben die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer die Einstufung der Schadstoffklasse an.

Beim neuen Kfz-Schein finden Sie diese in Zeile 14,
Feld 14.1

 

Sie erhalten die Plakette für 6 Euro in unseren Betrieben.
Kommen Sie einfach vorbei und bringen Sie Ihren Kfz-Schein mit.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand: 04.08.2009