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Warum
Feinstaub-Plakette?
Ungefähr ein Drittel trägt der Straßenverkehr zur Feinstaubbelastung
bei. In Ballungsräumen, Städten und in der Umgebung viel befahrener
Straßen liegt der Anteil der Feinstaubemissionen oft über 50 Prozent.
Eine europaweite Feinstaub-Richtlinie, welche erlassen wurde, um unsere
Gesundheit zu schützen, gestattet Kommunen, in Ballungsräumen so
genannte Umweltzonen einzurichten. Umweltzonen, in welchen nicht gefahren
werden darf, werden mit einem Schild gekennzeichnet. |
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Freie Fahrt
mit der Feinstaub-Plakette in Umweltzonen?
Falls diese durch ein Zusatzschild ausgewiesen ist, darf in den besonders
gekennzeichneten Umweltzonen mit Fahrzeugen, welche eine
Feinstaub-Plakette haben, gefahren werden. Auf dem Zusatzschild ist die
für die Fahrt benötigte Feinstaub-Plakette abgebildet. Das Zusatzschild
kann die grüne Plakette, die grüne und die gelbe Plakette oder die
grüne, gelbe und rote Plakette enthalten.
So gekennzeichnete Kraftfahrzeuge sind vom Fahrverbot ausgenommen. Ohne
Umweltplakette droht ein Bußgeld in Höhe von 40,00€ und ein Punkt in
Flensburg, auch wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Emissionswerte die
Umweltzone durchfahren dürfte. |
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Wo wurden
bereits Umweltzonen eingerichtet?
Seit 2008 gibt es bereits Umweltzonen in Berlin, Hannover, Köln,
Dortmund, Ilsfled, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen,
Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Pleidelsheim, Bochum, Bottrop,
Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, Mülheim an der
Ruhr, München, Oberhausen, Recklinghausen. 2009 kamen Bremen, Heilbronn,
Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Ulm, Düsseldorf und
Augsburg hinzu.
In Planung sind Umweltzonen
in Dresden, Freiburg (Breisgau), Heidelberg, Osnabrück, Braunschweig,
Darmstadt, Gera, Jena, Leipzig, Magdeburg, Münster, Neu-Ulm, Pfinztal, Regensburg
und eine Großraumumweltzone Ruhrgebiet. |
Welche Plakette für welches
Fahrzeug?
An folgender Tabelle erkennen Sie wie die künftige Kennzeichnung
aussieht und wie Sie Anhand Ihres Fahrzeugscheines erkennen,
ob Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen sein könnte.
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Benziner |
Diesel |
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ohne DPF 1) |
mit DPF 1) |
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Schadstoffgruppe |
Schlüssel-Nr. |
Gilt für |
Schlüssel-Nr. |
Schlüssel-Nr. |
Gilt für |
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1 |
0 bis 13,
15, 17, 77, 88, 98 |
Benziner
unter Euro-1
(1. Generation) |
0 bis 24,
34, 40, 77
88, 98 |
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Euro-1-Diesel
und schlechter |
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- |
- |
25 bis 29,
35, 41, 71 |
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Euro-2-Diesel |
|
|
- |
- |
30, 31, 36
37, 42
44 bis 52, 72 |
PM12): 14,
16,
18, 21, 22, 25 bis
29, 34, 35, 40,
41, 71, 77 |
Euro-3-Diesel und Diesel mit DPF-Nachrüstung PM1 |
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14, 16,
18 bis 70,
71 bis 75 |
Benziner mit
geregeltem Kat ab Euro-1 (ab Abgasrichtlinie
91/441/EWG) |
32, 33, 38, 39, 43
53 bis 70,
73 bis 75 |
PM12): 49
bis 52
PM22):
30, 31, 36,
37, 42, 44 bis 48,
67 bis 70
PM3: 32, 33, 38
39, 43, 53 bis 66
PM4 und PM5 |
Euro-4-Diesel mit DPF-Nachrüstung PM1 bis PM4;
weniger als 5mg/km (entspricht PM5) |
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